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   BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78   

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https://dejure.org/1978,4243
BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78 (https://dejure.org/1978,4243)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1978 - 4 StR 134/78 (https://dejure.org/1978,4243)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 (https://dejure.org/1978,4243)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit zwischen dem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln und dem unerlaubten Erwerb einer Schusswaffe - Vorliegen der Voraussetzungen einer Steuerhehlerei

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78
    Ob er den Eigenverbrauch schon beim Einkauf beabsichtigt hat und deshalb - abweichend von der Regel (BGHSt 25, 290) - Tateinheit zwischen den Begehungsformen des Handeltreibens mit und des Erwerbs von Betäubungsmitteln anzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 2 StR 579/76), kann dahinstehen.
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78
    Die Änderung des Schuldspruchs zwingt zur Aufhebung des gesamten Strafausspruchs einschließlich des Ausspruchs über die Einziehung und den Verfall (BGHSt 14, 381, 383).
  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72

    Unerlaubte Einfuhr - Gestellpflicht - Überwachung durch die Zollstelle -

    Auszug aus BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78
    Bannbruchfälle, die nach anderen Vorschriften (als nach den §§ 372 Abs. 2 und 373 AO) als Zuwiderhandlungen gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot mit Strafe oder Geldbuße bedroht sind (vgl. BGHSt 25, 137, 139), sind keine für eine Steuerhehlerei geeigneten Vortaten (Schwarz AO 1977 § 374 Rdn. 3; a.A. Franzen/Gast, Steuerstrafrecht Rdn. 6 zu § 398 AO in der Fassung des Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes vom 12. August 1968 - BGBl I 953).
  • BGH, 15.12.1976 - 2 StR 579/76

    Zweck der Sitzungsniederschrift - Subsidiarität des Besitzes von

    Auszug aus BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78
    Ob er den Eigenverbrauch schon beim Einkauf beabsichtigt hat und deshalb - abweichend von der Regel (BGHSt 25, 290) - Tateinheit zwischen den Begehungsformen des Handeltreibens mit und des Erwerbs von Betäubungsmitteln anzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 2 StR 579/76), kann dahinstehen.
  • BGH, 17.03.1977 - 1 StR 73/77

    Strafschärfung bei gewerbsmäßigem Bannbruch durch Zuwiderhandlung gegen

    Auszug aus BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78
    Die verbotene Einfuhr von Heroin enthält keine Zuwiderhandlung gegen Monopolvorschriften und fällt deshalb auch bei Gewerbsmäßigkeit nicht unter § 373 Abs. 1 AO, 2. Alternative (BGH, Urteil vom 17. März 1977 - 1 StR 73/77).
  • BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79

    Betäubungsmittel - unerlaubter Erwerb; Steuerhehlerei - Bereicherungsabsicht

    Es kann offenbleiben, ob die Feststellungen überhaupt die objektiven Voraussetzungen des § 374 AO ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 - und vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78).
  • BGH, 05.02.1980 - 1 StR 763/79

    Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung der Einfuhr von Betäubungsmitteln -

    Das ist hier der Fall, weil die unerlaubte Einfuhr von Haschisch bereits nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtMG bestraft wird; insoweit ist der einfache Bannbruch gegenüber § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtMG subsidiär (BGH, Beschluß vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78).
  • BGH, 19.09.1979 - 4 StR 474/79

    Unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln im Falle eines Tauschgeschäfts

    Es kann offenbleiben, ob nach den Feststellungen nicht schon das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen der Steuerhehlerei zu verneinen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 - und vom 13. August 1978 - 2 StR 480/78).
  • BGH, 24.07.1979 - 5 StR 339/79

    Ausschluss der Steuerungsfähigkeit und der Schuldfähigkeit aufgrund krankhafter

    Für die neue Verhandlung wird daraufhingewiesen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Tatbestand des Bannbruchs wegen der Subsidiaritätsklausel des § 372 Abs. 1 AO hinter § 11 Abs. 4 Nr. 6 BetmG zurücktritt (vgl. BGH Beschluß vom 19. September 1978 - 5 StR 551/78; Beschluß vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78; Beschluß vom 29.11.1977 - 5 StR 700/77 -).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 347/79

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht bei der

    Es kann offenbleiben, ob die Feststellungen überhaupt die objektiven Voraussetzungen des § 374 AO ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 - und vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78).
  • BGH, 13.10.1978 - 2 StR 480/78

    Geeignete Vortaten der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei - Subsidiarität des

    Denn der einfache Bannbruch tritt gegenüber dem Tatbestand des § 11 Abs. 1 Nr. 6 a BetMG kraft der in § 372 Abs. 2 AO enthaltenen Subsidiaritätsklausel zurück (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 -).
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 551/78
    Dieser Tatbestand tritt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der Subsidiaritätsklausel des § 372 Abs. 2 AO hinter § 11 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 6 BetmG zurück ( BGH Beschluß vom 29. November 1977 - 5 StR 700/77; Beschluß vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 ).
  • BGH, 27.03.1980 - 4 StR 57/80

    Vorliegen der Voraussetzungen der Steuerhehlerei - Verhältnis von § 374

    Auf den Beschluß des Senatsvom 19. Mai 1978 (4 StR 134/78), auf den sich die Strafkammer beruft, läßt sich diese Auffassung jedenfalls nicht stützen.
  • BGH, 19.07.1979 - 4 StR 378/79

    Nichtvorliegen ausreichender Feststellungen zum Schuldumfang im Urteil -

    Es kann offen bleiben, ob sie überhaupt die objektiven Voraussetzungen des § 374 AO ergeben (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse von 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 - und vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78).
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